Der Countdown läuft die Fällsaison 2015/2016 beginnt in wenigen Tagen!

Ab 1. Oktober 2015 dürfen wieder Baumfällungen durchgeführt werden. Für die Stadt Dresden gilt bei bebauten Grundstücken, dass Bäume bis zu einem Meter Umfang (gemessen in 1,5m Höhe) genehmigungsfrei sind. Des Weiteren sind folgende Gehölzarten, unabhängig von Umfang und Größe, grundsätzlich genehmigungsfrei.1

  • Birken
  • Pappeln
  • Baumweiden
  • Nadelhözer
  • Ertragsobstbäume

Für alle anderen Gehölze mit einem Umfang größer als einem Meter, muss ein Antrag gestellt werden. Der Antrag kann online beim Umweltamt eingereicht werden. Folgender Link führt direkt zum Baumfällantrag. Der Antrag sowie die Bearbeitung sind kostenlos.
Ist der Antrag vollständig ausgefüllt und beim Umweltamt eingegangen, haben die Bearbeiter 3 Wochen Zeit einen Bescheid zu erlassen. Kommt nach 3 Wochen weder eine Ablehnung noch eine Zusage, gilt die Fällung als genehmigt.
Allerdings sind nicht nur Fällungen genehmigungspflichtig, sondern auch jegliche habitusverändernde Maßnahmen wie z.B. Kronensicherungsschnitte, siehe meinem Beitrag Kronensicherungsschnitt . Überesetzt kann man sagen, alles was den Baum in seinem ursprünglichem Erscheinungsbild verändert, bedarf einer Genehmigung.

Für telefonische Auskünfte vom Umweltamt gilt die Nummer (0351) 4886181. Die Bearbeiter sind für verschiedene Gemarkungen zuständig. In der Praxis hat sich gezeigt, nicht die Postleitzahl nennen, sondern den Stadteilnamen. Das führt schnell zum richtigen Bearbeiter. Für unsere Kunden stellen wir die Anträge und führen die Korrespondenz mit den entsprechenden Bearbeitern vom Amt. Wer nicht zu unseren Kunden gehört und/oder einfach noch ein paar praktische Tipps und Info`s braucht dem helfen wir auch gern.

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