Für alle Spätentschlossenen hier noch einmal der Hinweis zum Ende der Fällsaison 2017 /2018. Nur noch bis zum 28. Februar 2018 dürfen Baumfällungen durchgeführt werden. Außerdem gilt zu beachten, dass die Entfernung geschützter Gehölze einer Genehmigung durch das Umweltamt bedürfen. Die Grundlage hierfür ist die Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden.
Genehmigungspflichtig:
- Unbebaute Grundstücke: Laub-, Nadel-, Nuss- und Straßenobstbäume ab 30 cm Stammumfang (gemessen in 1m Höhe), Obstbäume ab 60 cm, Klettergehölze, bestimmte Hecken sowie Großsträucher
- Bebaute Grundstücke sowie Gemeinschaftsflächen in Kleingartenanlagen: Laubbäume mit einem Stammumfang größer als 1m, diverse Hecken, Großsträucher und Klettergehölze (bestimmt in der Gehölzschutzsatzung)
Genehmigungsfrei:
Auf bebauten Grundstücken befindliche Obstbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden, abgestorbene Bäume und Nadelgehölze (insofern diese nicht Träger geschützter Klettergehölze sind).